Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 10/2026
Die nachstehenden AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Kelputh Hörakustik, im folgenden „Hörakustiker“ genannt.
I. Besondere Bedingungen für Kaufverträge
1. Abschluss des Kaufvertrages
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Hörakustiker die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch Mitteilung der Auslieferung der Ware in einem angemessenen Zeitraum nach der Bestellung annimmt.
2. Übernahme des Kaufgegenstandes
Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Hörakustiker berechtigt; nach Freisetzung mit Ablehnungsdrohung (§326BGB) vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Hörakustiker Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Hörakustiker einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
3. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer verursacht wurden, Schäden durch höhere Gewalt, Mängel durch Verschmutzung und falsche Pflege, sowie Schäden durch ausgelaufene bzw. Verwendung ungeeigneter Batterien.
II. Besondere Bedingungen für Reparaturen und sonstige handwerkliche Leistungen
1. Handwerksgerechte Ausführung
Die Reparatur und Anpassung der Hörgeräte erfolgt ordnungsgemäß und handwerksgerecht. Die zweckmäßige Anpassung im Einzelfall erfolgt nach Möglichkeiten.
2. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.
3. Rücktrittsvorbehalt
Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag und die Anpassung unausführbar sind, so kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Käufer einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber (Käufer) nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in den jeweiligen Zustand.
III. Gemeinsame Bestimmungen
1. Privatrechtsverhältnis/ Versicherungsleistungen Dritter
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Hörakustiker sind privatrechtlicher Natur. Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der Leistung des Hörakustikers verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorgelegt wird, die die Entgelte für die Lieferungen und Leistungen des Hörakustikers abdeckt. Entspricht eine Kostenübernahmeerklärung nicht dem vereinbarten Tarif für die Lieferung und/oder Leistung des Hörakustikers, wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des nicht bezuschussten Betrages gegenüber dem Hörakustiker verpflichtet. Kunden, die bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines gesetzlichen Sozialversicherungsträgers (GKV), einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen, sind Selbstzahler. Privatversicherte Käufer sind grundsätzlich Selbstzahler. Legen sie eine Kostenübernahmeerklärung später – aber noch vor Erteilung der abschließenden Kostenrechnung – vor, werden die Leistungen des Hörakustikers im Umfang der Kostenübernahmeerklärung direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Im Übrigen bleibt der Kunde gegenüber dem Hörakustiker zur Zahlung verpflichtet.
Eine „Abnahme“ durch den HNO-Facharzt, vgl. §30 HilfsM-RL, sowie LSG Berlin-Brandenburg Urteil (Aktenzeichen L 1 KR 267/20 KL) ist nicht vorgesehen/ notwendig. Kann auf Wunsch aber selbstverständlich durchgeführt werden. Hierdurch verzögert sich jedoch nicht das Zahlungsziel nach hinten hinaus.
2. Eigentum und Eigentumsvorbehalt
Die zur Probe ausgehändigten Gegenstände, sowie die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Hörakustikers. Der Kunde ist verpflichtet Gegenstände, die im Eigentum des Hörakustikers stehen, pfleglich zu behandeln.
Mit der Unterzeichnung der Empfangsbestätigung geht die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der Geräte und/oder des Zubehörs auf den Kunden über. Wird ein Schaden oder Verlust ganz oder teilweise durch Dritte gedeckt, werden deren Beiträge bei der Ermittlung der Schadenssumme in Abzug gebracht.
3. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag für Verkäufe, Leistungen und Reparaturen wird mit Zustellung/ Aushändigung der Rechnung an den Zahlungspflichtigen fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung durch den Hörakustiker bedarf, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.
4. Terminvereinbarungen und Terminabsagen
4.1 Terminplanung
Um eine individuelle, fachgerechte und zuverlässige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden sicherzustellen, planen wir unsere Termine sorgfältig und reservieren hierfür entsprechende personelle und zeitliche Kapazitäten. Dies gilt für sämtliche vereinbarten Beratungs-, Anpassungs-, Kontroll- und Servicetermine.
4.2 Absage und Verschiebung von Terminen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen oder zu verschieben. Die Mitteilung kann persönlich, telefonisch oder in Textform erfolgen.
4.3 Nicht wahrgenommene Termine
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder einer Absage beziehungsweise Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behalten wir uns vor, einen hierdurch entstandenen Schaden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
Dies gilt grundsätzlich für alle vereinbarten Termine, unabhängig von deren Art oder voraussichtlicher Dauer.
4.4 Höhe eines möglichen Schadensersatzanspruchs
Ein Ersatzanspruch besteht nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Terminumfangs, der nachweisbaren wirtschaftlichen Nachteile sowie ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Nutzung der reservierten Kapazitäten.
Der jeweils gültige Meister-Stundensatz wird als Orientierung für die Schadensberechnung herangezogen werden, soweit dies rechtlich zulässig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine automatische Berechnung des vollständigen Meister-Stundensatzes erfolgt nicht.
4.5 Ausnahmen und gesetzliche Rechte
Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht allein aufgrund der Unterschreitung der 24-Stunden-Frist. Insbesondere bleiben die gesetzlichen Rechte der Kundinnen und Kunden sowie Fälle einer nicht zu vertretenden Verhinderung unberührt.
IV. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht nach §312g BGB steht Ihnen nicht zu, da es sich nicht um einen außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers/ des Hörakustikers abgeschlossenen Vertrag handelt.
Nach Kundenspezifikation angefertigte Waren (Maßfertigungen/ Individualisierungen) sind nach den gesetzlichen Vorgaben von der Rückgabe ausgeschlossen (vgl. §312d Abs. 2 Nr.1 ff).
V. Schlussbestimmungen/ Streitbeilegung
a) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
b) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
